Die Hilfe für junge Volljährige richtet sich an junge Menschen, die zwar volljährig sind, jedoch noch Hilfe brauchen, um eigenständig zu leben. Die Hilfe für junge Volljährige setzt in der Regel eine Hilfe fort, die bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahr begonnen wurde. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt, in begründeten Einzelfällen auch länger. Als junger Volljähriger gilt im Kinder- und Jugendhilferecht, wer 18 aber noch nicht 27 Jahre alt ist.
Wichtigstes Ziel der Hilfe für junge Volljährige ist es, dem jungen Menschen eigenverantwortliche Lebensführung zu ermöglichen.
§ 41 SGB VIII
junge Volljährige, die durch ihre individuelle Situation Unterstützung zur Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung benötigen