Hilfe für junge Volljährige

Die Hilfe für junge Volljährige richtet sich an junge Menschen, die zwar volljährig sind, jedoch noch Hilfe brauchen, um eigenständig zu leben. Die Hilfe für junge Volljährige setzt in der Regel eine Hilfe fort, die bereits vor Vollendung des 18. Lebensjahr begonnen wurde. Die Hilfe wird in der Regel nur bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gewährt, in begründeten Einzelfällen auch länger. Als junger Volljähriger gilt im Kinder- und Jugendhilferecht, wer 18 aber noch nicht 27 Jahre alt ist.

Wichtigstes Ziel der Hilfe für junge Volljährige ist es, dem jungen Menschen eigenverantwortliche Lebensführung zu ermöglichen.

Themenbereiche der Hilfen für junge Volljährige können sein:

  • Beschaffung und Erhaltung einer eigenen Wohnung/ Ablösung vom Elternhaus
  • Stärkung der selbstständigen Lebensführung
  • Verbesserung der sozialen und psychischen Handlungskonzepte
  • Unterstützung bei der Entwicklung beruflicher Perspektiven und Hilfe bei der Suche nach einer geeigneten schulischen/beruflichen Ausbildung oder Arbeitsstelle
  • Unterstützung bei der Einteilung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel
  • Bearbeitung von Konflikten aufgrund von Gewalterfahrungen und Drogenmissbrauch
  • Förderung von sinnvollen Freizeitaktivitäten
  • Unterstützung bei der Wiedereingliederung nach Heim- und Psychiatrieaufenthalten sowie Straffälligkeit
  • Vorbereitung und Begleitung zu anderen möglichen Hilfe- und Unterstützungsformen

Rechtliche Grundlage:

§ 41 SGB VIII

Zielgruppe:

junge Volljährige, die durch ihre individuelle Situation Unterstützung zur Persönlichkeitsentwicklung und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung benötigen

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