Schul­begleitung

Kinder und Jugendliche, die Schwierigkeiten haben, dem Schulalltag gerecht zu werden und z.B. ständig abgelenkt sind, keinen Zugang zur Klassengemeinschaft finden oder mit dem Lernen überfordert sind und deshalb den Unterricht stören, können durch eine Schulbegleitung unterstützt werden.

Was ist Schulbegleitung?

Eine Schulbegleitung unterstützt Ihr Kind dabei, die im Schulalltag auftretenden Herausforderungen zu meistern. Sie wird für Kinder angeboten, die entweder aufgrund von sozialen Verhaltensauffälligkeiten nicht regulär beschulbar sind, oder für Schüler*innen, die einer intensiven individuellen Unterstützung und Integration bedürfen. Ziel einer Schulbegleitung ist es dabei immer, die Selbstständigkeit des Kindes zu fördern. Unsere Schulbegleitungen finden ihren Einsatz in Grund- und weiterführenden Schulen in den Kreisen Pinneberg und Norderstedt.

  • Die Schulbegleitung unterstützt die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes durch Vermittlung von Sicherheit und Vertrauen. Sie interveniert bei aggressivem und autoaggressivem Verhalten und zeigt Wege zum Beziehungsaufbau auf.
  • Die Autonomiebestrebungen und Selbstverwirklichung des Kindes wird durch die Schulbegleitung gestärkt und die Förderung der Eigen- und Fremdwahrnehmung gefördert.
  • Auch die Sozialkompetenz wird durch die Schulbegleitung gefördert, so werden die Kinder bei der Kontaktaufnahme zur Klasse und zu Lehrkräften unterstützt sowie bei Einzel- und Gruppenaktivitäten begleitet.
  • Die Schulbegleitung ermöglicht dem zu betreuenden Kind die Teilnahme an einer mehrtägigen Klassenfahrt und Ausflügen.
  • Im Bereich des schulischen Lernens assistiert die Schulbegleitung und gibt Orientierung und Unterstützung im schulischen Alltag wie beispielsweise beim Wechsel in andere Klassenräume oder durch Pausenbegleitung.
  • Die Schulbegleitung gibt Hilfestellung und Unterstützung hinsichtlich des Lerntempos, der notwendigen Arbeitsschritte und des Arbeitsverhaltens unter Berücksichtigung der besonderen Interessen und Fähigkeiten des Kindes.
  • Auch in der Alltagsbewältigung steht die Schulbegleitung dem Kind zur Seit und unterstützt es durch Kennenlernen und Verwenden unterschiedlicher Hilfsmittel und unterstützt es im lebenspraktischen Bereich.

Der Aufgabenbereich einer Schulbegleitung ist also sehr umfangreich, aber die Schulbegleitung ist keine Zweitlehrkraft. Die Rollenverteilung im Klassenzimmer ist klar geregelt. Die Schulbegleitung sorgt dafür, dass die Schülerinnen und Schüler in die Lage versetzt werden, zu lernen und dem Unterricht zu folgen, sie unterrichtet aber nicht. Im Idealfall ergänzen sich die Lehrkraft und die Schulbegleitung.

Wie beantragt man eine Schulbegleitung?

  • Sie als Eltern stellen einen Antrag mit ärztlichem Gutachten und Stellungnahme der Schule oder Kita.
  • Nach Bedarfsprüfung haben Sie das Wunsch- und Wahlrecht sich für die menschen.Kinder als Ihren Träger zu entscheiden.
  • Wir finden in enger Abstimmung mit Ihnen eine für Ihr Kind passende Schulbegleitung und schon kann die Schulbegleitung starten.

Wer finanziert die Schulbegleitung?

Für Sie als Eltern entstehen keine Kosten.

Schulbegleitung ist eine Leistung, die entweder durch das Jugendamt (SBG VIII, §35a) oder den Fachdienst Teilhabe (SGB IX, §112) finanziert wird.

Bei Kindern und Jugendlichen mit geistiger und/ oder körperlicher Behinderung (Förderschwerpunkte geistige Entwicklung, körperlich und motorische Entwicklung, Hören, Sehen) wird die Schulbegleitung auf Grundlage von § 54 SGB XII finanziert.

Qualifikation der Schulbegleitung

Unsere Schulbegleitungen sind lebens- und sozialerfahrene Kräfte.

Wir bieten regelmäßig Fortbildungen zu klientenorientierten Themen an. Außerdem erhalten unsere Schulbegleitungen regelmäßige Supervision, durch die eine reflektierte Zusammenarbeit, ein gutes Teambuilding und eine gute Arbeitsqualität sichergestellt wird.

Die Teams der Schulbegleitungen umfassen je 15 Schulbegleitungen und werden von jeweils einer Koordinatorin begleitet.

Schulbegleitung werden

Haben Sie Interesse daran, Schulbegleitung zu werden?

Was wir uns wünschen:

  • Zuverlässigkeit, Verantwortungsbereitschaft und Einfühlungsvermögen
  • Gute Deutschkenntnisse
  • Teilnahme an regelmäßigen Dienstbesprechungen und Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung
  • Pädagogische Vorkenntnisse und Erfahrung mit Kindern sind wünschenswert
  • Zuverlässige Dokumentation der Tätigkeit mit aktuellen Eintragungen, Anfertigen von Entwicklungsberichten
  • Information an die fachliche Leitung über relevante Veränderungen hinsichtlich der Schulbegleitung
  • Ausgeprägte Fähigkeit und Bereitschaft zur Kommunikation und Kooperation mit allen am Betreuungsprozess Beteiligten

Was wir bieten:

  • Eine leistungsgerechte, attraktive Vergütung in Anlehnung an den TVöD (in unbefristeter und versicherungspflichtiger Anstellung)
  • Fort- und Weiterbildungen und Supervision
  • Ein engagiertes und motiviertes Team
  • Diensthandy
  • Koordination/Ansprechpartner für die Schulbegleitungs-Teams
  • Regelmäßige Besprechungen mit der pädagogischen Leitung
  • Ein zentral gelegenes Büro in Quickborn

Wir freuen uns auf Sie!

Schicken Sie Ihre Bewerbung an schulbegleitung@menschen-kinder.com.

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